01 Dez Von vielen Sportvereinen dringend erwartet: Bundeskabinett beschließt neue Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung
„Ob jung oder alt, ob aktiv, im Ehrenamt oder hauptamtlich – Sportvereine und ihre Mitglieder sind unerlässliche Mitstreiter für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Ihre Aufgaben insbesondere im Breiten- und Jugendsport verdienen höchste Anerkennung. Ich freue mich, dass alle, die es möchten, jetzt noch aktiver sein können.“ Dies teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Anja Karliczek mit, nachdem die Bundesregierung am Mittwoch neue Regelungen für die Immissionsrichtwerte für Sportstätten auf den Weg gebracht hat. Im Kern geht es darum, den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern. Dazu werden die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten von 20 bis 22 Uhr sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel erhöht. Die Ruhezeiten bleiben dabei erhalten. Lärmintensive Zeiten werden dabei nicht mit lärmarmen Zeiten außerhalb der Ruhezeiten verrechnet. Auch einen Mittelungspegel, der einen Durchschnittswert der über den Tag verteilten Lärmbelastung enthält, wird es nicht geben. Im Ergebnis wird aber der Zeitraum, während dem Sportanlagen in den Ruhezeiten ohne eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden können, um etwa das Dreifache verlängert. Wenn eine Sportanlage bisher wegen ihrer Nähe zur Wohnbebauung beispielsweise innerhalb der abendlichen Ruhezeiten nur 40 Minuten genutzt werden konnte, so ist aufgrund der Neuregelung eine Nutzung während der gesamten zweistündigen Ruhezeit zulässig. Zusätzlich können die Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender Wohnbebauung in etwa halbiert werden. Anlagen, die bereits vor 1991 genehmigt oder zulässigerweise ohne Genehmigung errichtet worden sind und danach nicht wesentlich geändert wurden, werden außerdem rechtlich besser abgesichert. „Wer Sport treibt oder sich im Verein engagiert, möchte das nahe seinem Zuhause tun. Das wollen wir mit dieser neuen Regelung der Ruhezeiten fördern. Sportvereine habe eine große integrative Wirkung. Sie bieten vielen Menschen ein Stück Heimat. Das ist in unser aller Interesse“, so Anja Karliczek. Trotz der neuen Maßgaben, bleiben die Grenzwerte deutlich unterhalb von Grenzwerten, wie z.B. im Verkehrsbereich. Auch Schutz der Gesundheit durch die Geräusche von Sportanlagen wird gewahrt. Der Bundesrat muss der Regelung noch zustimmen. Sie tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft.