06 Jul Bundestagsrede zur Novellierung der Lösungsmittelbilanz (31.BImSchV)
Mit einer verpflichtenden Überprüfung von Lösungsmittelbilanzen durch unabhängige Sachverständige stellt die Bundesregierung mit der Novellierung der Lösungsmittelbilanz (31.BImSchV) alle Unternehmer unter Generalverdacht.Eigentlich geht es bei der Novellierung der Verordnung um die Umsetzung europäischen Rechts ins Deutsche Recht. In einem aufwendigen europäischen Verfahren im Rahmen der...