Arbeit in Berlin

Entscheidungen des Deutschen Bundestages werden in den Ausschüssen vorbereitet, die in jeder Wahlperiode neu festgesetzt werden.  Durch das Grundgesetz sind lediglich vier Ausschüsse festgesetzt: Der Auswärtige Ausschuss, der Ausschuss für Verteidigung, für die Angelegenheit der Europäischen Union sowie der Petitionsausschuss. Der Haushaltsausschuss und der Geschäftsordnungsausschuss sind ebenfalls Pflichtausschüsse.

 

Der fachliche Zuschnitt spiegelt die Ressortverteilung der Bundesregierung weitestgehend wider. Somit wird eine effektive Kontrolle der Regierungsarbeit ermöglicht. Der Bundestag kann eigene Schwerpunkte setzen, in dem Ausschüsse für weitere Themenfelder wie Tourismus, digitale Infrastruktur und Kultur eingerichtet werden.

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