Viele wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Lösung – Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes

Viele wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Lösung – Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes

Portraits Anja Karliczek

Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Anja Karliczek: „Wir haben heute die größte Reform des Asylrechts seit 1990 auf den Weg gebracht. Für viele der jetzt durchgesetzten Maßnahmen hat sich die Union lange stark gemacht.“

Nachdem wir zu Beginn des Jahres bereits Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt haben, folgen nun Albanien, Kosovo und Montenegro. Damit sind alle Westbalkanländer als sicher eingestuft.

Mit dem Status des „sicheren Herkunftsstaates“ werden Einschränkungen verbunden sein.
Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, bleibt künftig bis zum Ende seines Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung. Er darf den entsprechenden Bezirk nicht verlassen. Er bekommt kaum noch Bargeld und keine Möglichkeit zu arbeiten. Seine Leistungen werden nach Abschluss des Verfahrens gekürzt und er wird direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt.

Der Bund wird die Rückführungen durch die Bundespolizei umfassend unterstützen. Die Hauptverantwortung und Zuständigkeit bleibt jedoch bei den Ländern. Sie müssen das Verfahren innerhalb von drei Monaten durchführen und eine Ankündigung der Abschiebung wird nun verboten, um zu verhindern, dass abgelehnte Asylbewerber untertauchen. „Die Länder sind jetzt in der Pflicht, die vereinbarten Beschleunigungen im Asylverfahren durch konsequente Abschiebungen der abgelehnten Asylbewerber durchzusetzen“, so Anja Karliczek.

Fortan müssen Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in den Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen. Sie werden kaum noch Bargeld erhalten.
Weiter werden die Leistungen für ausreisepflichtige Ausländer gekürzt und auch für diejenigen, die beharrlich ihre Identität nicht offenlegen und so ihre Ausreise verhindern.

Das Gesetz sieht weiter vor, dass die Länder in diesem Jahr um insgesamt 2 Milliarden Euro entlastet werden. Dieses Geld geht ungebunden und ohne Vorgaben in die Länderhaushalte. Hinzu kommen weitere 3,67 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Außerdem wird sich der Bund künftig mit einer Pauschale in Höhe von 670 Euro pro Monat an den Kosten der Länder für einen Asylbewerber beteiligen.

„Ich erwarte jetzt von nordrhein-westfälischen Landesregierung, dass das Geld vollständig bei den Kommunen ankommt und die Kosten für die Flüchtlinge vollständig erstattet werden. In Bayern, dem Saarland und in Mecklenburg-Vorpommern geschieht das bereits“, erklärte Anja Karliczek. „Mir ist besonders wichtig, dass die vielen haupt- und ehrenamtlichen Helfer vor Ort, durch diese Maßnahmen möglichst bald Entlastung erfahren.“



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