17 Mrz Saerbecker Nordumgehung kommt! Neuer Entwurf des Bundesverkehrswegeplans auf dem Tisch: B 475 n verankert
Saerbeck. Man hat schon nicht mehr dran geglaubt – aber nun steht sie drin. Im bisherigen Bundesverkehrswegeplan aus dem Jahre 2004 stand die Saerbecker Nordumgehung viele Jahre mit dem kleinen Vermerk „vordringlicher Bedarf“. Aber der Bundes-Straßenbau war immer wieder vom „Rotstift“ getroffen und sicher geglaubte Verkehrsprojekte gerieten ins Wanken. Viele Abgeordnete aus Bund und Land wurden in den letzten Jahren eingespannt, um den Weg zur Saerbecker Nordumgehung (B 475n) zu ebnen und planerisch Schritt-für-Schritt voranzukommen. „Die Saerbecker Nordumgehung ist mir immer wieder ins Aufgabenbuch geschrieben worden!“ freut sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Anja Karliczek über die heutige Veröffentlichung des Referentenentwurfs des Bundesverkehrswegeplans. In vielen Gesprächen sei immer wieder betont worden, wie wichtig die Nordumgehung für die weitere Entwicklung der Gemeinde ist, so die CDU-Finanzpolitikerin. „Sie steht drin: schwarz-auf-weiß und durchfinanziert!“ Die Projekte mit der Bewertung „vordringlicher Bedarf“ sollen in der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans bis 2030 umgesetzt oder mindestens begonnen werden. Projekte, die jetzt nicht aufgeführt seien, hätten vermutlich keine Chance, in den nächsten 10 Jahren realisiert zu werden, befürchtet sie.
2012 drohte der B 475n von der Bezirksregierung Münster der Rang des „vordringlichen Bedarfs“ zu aberkannt zu werden und als „disponible Maßnahme“ gewertet zu werden. Dagegen machte die Politik mobil: mit der Hilfe der CDU-Bundestagsabgeordneten wurden Termine in Berlin gemacht und Gespräche auf höchster Ebene im Berliner Bundesverkehrsministerium geführt. Nunmehr mit Erfolg. Die Straße, die vor einigen Jahren bereits ab dem Kreisel Hahnstraße begonnen wurde, kann nun in den nächsten Jahren weitergebaut werden. Karliczek: „Wenn die Länder ihre Verantwortung wahrnehmen und zügig die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau schaffen, wird der Bund das seine dazu beitragen und die notwendigen Gelder zur Verfügung stellen.“
Hintergrund:
Die im Bundesverkehrswegeplan 2004 verzeichneten Straßenbauvorhaben, die nicht schon im Bau waren, wurden grundsätzlich nochmals überprüft und fachlich auf Basis der Straßenverkehrsprognose 2030 auf ihr gesamtwirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) bewertet. Außerdem wurden naturschutzfachliche Gegebenheiten und raumordnerische Faktoren ermittelt. 2012 wurde die Projektanmeldung vom Regionalrat verabschiedet. Unterstützt wurde die Anmeldung der Gemeinde Saerbeck von der IHK Nordwestfalen.