05 Feb. Mehr Schutz für Versicherte – Bundestag beschließt Novellierung der Versicherungsaufsicht
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen beschlossen. Die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Karliczek, erklärt hierzu:
„Mit dem heutigen Beschluss geben wir der Aufsicht mehr Möglichkeiten, den Risiken bei Versicherungsunternehmen frühzeitig entgegenzuwirken und damit die Ansprüche der Versicherten auf ihre vertraglichen Leistungen stärker zu sichern.
Kleinere und mittlere Unternehmen werden von dem mit den neuen Regeln verbundenen Mehraufwand deutlich entlastet. Das war uns ein wichtiges Anliegen. Wir haben festgelegt, dass diese Unternehmen geringere Pflichten bei der Berichterstattung und der innerbetrieblichen Organisation erfüllen müssen als größere Versicherer. So können Geschäftsleiter kleiner und mittlerer Unternehmen auch weiterhin gleichzeitig Schlüsselfunktionen im Unternehmen ausüben, ohne diese Aufgaben auf weitere Personen oder organisatorische Einheiten übertragen zu müssen.
Eine modernisierte Versicherungsaufsicht festigt auch das Prinzip der Lebensversicherung: die Risikominimierung für den Einzelnen und langfristig stabile Erträge für die gesamte Solidargemeinschaft der Versicherten. Wir wollen das Vertrauen in die kapitalgedeckte Altersvorsorge stärken. Eigene Vorsorge ist auch in Zeiten niedriger Zinsen wesentlich.“
Hintergrund:
Mit dem Gesetz wird die europäische Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, die sog. Solvabilität II-Richtlinie, national umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die Aufsicht über die Versicherungen zu stärken und dem Aufbau von Risiken im Bereich der Versicherungsunternehmen frühzeitig entgegenzuwirken.
Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen. Künftig werden die Versicherer dazu verpflichtet, Kapital bereitzuhalten, um auch Markt- und Kreditrisiken oder auch operationelle Risiken absichern zu können. Damit soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden.
Darüber hinaus müssen die Versicherungsunternehmen höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation, insbesondere an das Risikomanagement, und zusätzliche Veröffentlichungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit erfüllen.
Gleichzeitig wird das Aufsichtsrecht im europäischen Binnenmarkt harmonisiert und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden gestärkt. Versicherungsunternehmen, die zu einer Versicherungsgruppe gehören, unterliegen künftig einer zusätzlichen Aufsicht, bei der die Finanzlage der gesamten Gruppe analysiert wird. Versicherungsgruppen, die grenzüberschreitend tätig sind, können so effizienter überwacht werden.
Die neuen Regelungen werden ab dem 1. Januar 2016 gelten.