Kommunalfreundliche Politik des Bundes muss fortgesetzt werden!

Kommunalfreundliche Politik des Bundes muss fortgesetzt werden!

Regierung berät über CDU/CSU und SPD – Antrag

Berlin / Kreis Steinfurt. – In dieser Woche stand im Plenum der Antrag „Kommunalfreundliche Politik des Bundes konsequent fortsetzen“ auf der Tagesordnung. Dieser gemeinsame Antrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass die Maßnahmen gefestigt und ausgebaut werden, die der Bund zur Entlastung der Kommunen bereits umsetzt und in Zukunft plant. Hervorzuheben ist, dass die Kommunalunterstützung des Bundes – herausragend in der Geschichte der Bundesrepublik ist!

Die Finanzverfassung sieht vor, dass die Bundesländer für die auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen zuständig sind. Wichtig ist hierbei, dass alle den Kommunen vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel auch vollständig bei den Kommunen ankommen. „Trotz dieser klaren Regelung der Verantwortung lässt der Bund die Städte und Gemeinden nicht im Stich, sondern setzt sich intensiv und vielfältig für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und Selbstverwaltung ein“, so die heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Anja Karliczek.

Einige Beispiele für das Engagement des Bundes:

Der Bund hat mit der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die Kommunen deutlich entlastet – allein der letzte Schritt brachte im Jahr 2014 rund 1,6 Mrd. Euro Entlastung.

Den Ausbau der Kinderbetreuung im U3-Bereich hat der Bund über das Sondervermögen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ bis 2014 mit 5,4 Mrd. Euro unterstützt, in der laufenden Wahlperiode wird das bestehende Sondervermögen nochmals um 550 Mio. Euro auf 1 Mrd. aufgestockt; für den Betrieb von Kinderkrippen und Tagespflege werden ab 2015 jährlich 845 Mio. Euro bereit gestellt; Sprachförderung in Kindertagesstätten fördert der Bund im Zeitraum von 2011 bis Ende 2015 mit weiteren 400 Mio. Euro.

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist die am stärksten wachsende Sozialausgabe der Kommunen: hier arbeitet der Bund aktuell an einer Reform des Teilhaberechts mit dem Ziel, Kosten einzusparen.

Mit dem „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ unterstützt der Bund die Kommunen von 2015 bis 2018 zusätzlich mit 5 Mrd. Euro, um kommunale Investitionen – zum Beispiel in Krankenhäuser, Verkehr oder digitale Infrastruktur – zu fördern.

In diesem Jahr steht für die Länder 1 Mrd. Euro bereit für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern – die Länder haben zugesagt, diese Mittel ungekürzt an die Kommunen weiterzuleiten; darüber hinaus stellt der Bund den Kommunen seit Anfang des Jahres mietzinsfrei Liegschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung. Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz kommen weitere finanzielle Entlastungen von rund 40 Mrd. Euro jährlich dazu, außerdem sollen ab 2016 mehr Mittel für Integrations- und Sprachkurse sowie Personal in Jobcentern fließen.

Auch das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes in Höhe von 10 Mrd. Euro wirkt sich positiv auf die Kommunen aus: damit einhergehende Projekte und Maßnahmen richten sich vor allem an kleine und mittelständische Bau- und Handwerksunternehmen, so dass die Kommunen hier auch mit steigenden Gewerbesteuereinnahmen rechnen können.

Im Jahr 2014 wurden die von Armutszuwanderung in besonderer Weise betroffenen Kommunen mit einer Soforthilfe in Höhe von 25 Mio. Euro entlastet.

Die vom Bund initiierten Denkmalschutzprogramme kommen ebenfalls den Kommunen zugute: sie ermöglichen den Erhalt von Denkmälern und sichern Aufträge für örtliche Bau- und Handwerksbetriebe.

Auch das Engagement des Bundes beim Ausbau der Breitbandversorgung, der Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, der Verbesserung des Hochwasserschutzes oder auch der Stärkung des Tourismus zahlt sich für die Kommunen aus. Neben finanzieller Entlastung hat der Bund den Kommunen auch zu mehr kommunaler Selbstverwaltung verholfen, beispielsweise durch die Novellierung des Baugesetzbuches oder die Stärkung des Ehrenamtes.

„Insgesamt setzt die Bundesregierung mit ihrer kommunalfreundlichen Politik der Unterstützung und Entlastung ein deutliches Signal an die Kommunen und zeigt, dass die Interessen der Städte und Gemeinden bei ihr gehört und berücksichtigt werden. Die kommunale Finanzsituation insgesamt hat sich durch umfangreiche Maßnahmen des Bundes ganz klar verbessert“, betont Anja Karliczek.

Vor allem im aktuell viel diskutierten Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik hat der Bund ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, in dem die zentralen Forderungen der Kommunen aufgegriffen werden, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu meistern.

 

 

 



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