Karliczek im Gespräch mit Pflegedienst – Zusammenlegung von Ausbildung in Pflege und Krankenhaus

Karliczek im Gespräch mit Pflegedienst – Zusammenlegung von Ausbildung in Pflege und Krankenhaus

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Ibbenbüren. Das Bundeskabinett hat am 13. Januar 2016 den Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Derzeit sind die Ausbildungen in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege getrennt. Ziel der Bundesregierung ist, die Qualität der Pflege zu steigern und auch den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Aber der Gesetzesentwurf findet nicht nur Zustimmung. Anja Karliczek, CDU-Bundestagsabgeordnete aus Tecklenburg, informierte sich beim Besuch des Seniorenzentrums in Bockraden mit Pflegedienstleitern der Sander Pflege GmbH. “Die neue Pflegeausbildung soll eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung sein. Die Ausbildung soll mit einer gemeinsamen Grundausbildung beginnen, die auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereitet: Akut-Pflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege oder Kinderpflege.” berichtete die CDU-Politikerin aus dem Gesetzesvorhaben. Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung solle beim Träger der praktischen Ausbildung stattfinden, mit dem der Azubi den Ausbildungsvertrag schließt. Als “überfällig” bezeichnet Karliczek die Abschaffung des Schulgeldes für die Ausbildung.

Udo Janning, Pflegedienstleiter der ambulanten Dienste, befürchtet, dass die Änderung des Pflegeberufsgesetzes das Gegenteil  erreiche. Viele seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hätten den Beruf gezielt ausgewählt. “Durch die Zusammenlegung der Ausbildung könnte sich die Zeit der praktischen Erfahrungen in der stationären und ambulanten Pflege halbieren.” Für Heime und Pflegedienste werde es sehr schwer, Ausbildungsstellen anzubieten, die die gesamte Bandbreite anbieten könnten.  Die Ausbildung als “Baukasten” anzubieten, ist für Anja Karliczek ein denkbares Modell. “Altenpflege braucht langfristige persönliche und individuelle Betreuung, Krankenpflege hat mehr fachliche Aspekte. Das müssen wir in der Praxis zusammenbringen.”

Hintergrund:
Mit dem Pflegeberufsgesetz wird die langjährig vorbereitete Reform der Pflegeberufe umgesetzt: Die Qualität der Pflege soll gesteigert und die Attraktivität des Pflegeberufs erhöht werden. Durch die Reform sollen die Ausbildungen in der Altenpflege-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit einheitlichem Berufsabschluss als “Pflegefachfrau” / “Pflegefachmann” zusammengelegt werden. Dadurch sollen die Grundlagen für ein einheitliches Berufsbild “Pflege” geschaffen werden, das den Anforderungen an die Pflege der Zukunft entspricht.



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