04 Jul Bundestag verabschiedet Lebensversicherungsreformgesetz:
„Wer vorsorgt, soll sich darauf verlassen können, dass er die garantierten Leistungen seiner Altersvorsorge auch wirklich erhält.“
Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte verabschiedet. Die zuständige Berichterstatterin im Finanzausschuss und CDU-Abgeordnete des Wahlkreises Steinfurt III, Anja Karliczek, erklärt dazu:
„Für uns stand im Mittelpunkt, die private Altersvorsorge stabil zu halten und die garantierten Ansprüche aller Versicherten auch bei anhaltend niedrigen Zinsen sicher zu stellen. Dazu müssen alle Beteiligten in einem fairen Maßnahmenpaket einen Beitrag leisten: Die Versicherer, ihre Eigentümer, der Versicherungsvertrieb und die Versicherten.
Daneben ist für uns entscheidend, dass der Versicherungskunde bei Vertragsschluss die Auswirkungen der gesamten Kostenbelastung auf die Versicherungsleistung einschätzen kann. Daher haben wir den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz noch geändert und festgelegt, dass künftig alle Kosten offengelegt werden müssen, die sich mindernd auf die Leistung des Kunden auswirken können.“
Bei der Sicherstellung der Bewertungsreserven schaffen wir einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen derjenigen, deren Versicherungen heute fällig werden und derjenigen, die noch länger in der Versichertengemeinschaft verbleiben.“
Zum Hintergrund:
Ziel des Gesetzes ist, dass die Versicherungsnehmer auch in Zukunft die ihnen zugesagten Leistungen aus ihren Lebensversicherungsverträgen erhalten. Das Gesetz enthält daher ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, das verhindert, dass Mittel aus den Versicherungsunternehmen abfließen, ohne dass dies wirtschaftlich gerechtfertigt ist.
Das Gesetz sieht u. a. vor, dass die Versicherungsunternehmen zu einem besseren Risikomanagement verpflichtet werden. Die Aufsicht erhält weitere Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, mit denen die Kosten transparenter gemacht und gesenkt werden sollen, vor allem im Vertrieb. Im Interesse von mehr Transparenz müssen die Versicherer statt lediglich der Provision für die Vermittlung die gesamten Abschlusskosten eines Lebensversicherungsvertrages angeben. Diese Regelung entspricht weitgehend den Regelungen bei sog. Riester-Produkten. Außerdem müssen die Lebensversicherungsunternehmen ihre Kunden stärker am (Risiko-) Überschuss beteiligen. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird ebenfalls neu geregelt: Sie dürfen nur insoweit ausgezahlt werden, als sie die Ansprüche der übrigen Versicherten nicht gefährden.