23 Jun Altersvorsorge gerecht gestalten – Karliczek und Schiewerling informieren über Lebensversicherungs-Reformgesetz
Politik transparent machen – das sei ihr Ziel gewesen, als sie in den Deutschen Bundestag einzog. Ein knappes Jahr nach der Bundestagswahl ist sie mittendrin in den aktuellen Themen. Anja Karliczek aus Tecklenburg ist Mitglied des Finanzausschusses und hier mit der wichtigen Aufgabe der Berichterstatterin für Ihre Fraktion betraut. Ihr Thema: Altersvorsorge, Mitarbeiterkapitalbeteiligung und eben die zur Zeit aktuell in den Schlagzeilen stehenden Bewertungsreserven für Lebensversicherungen. “Wir haben aus der Bankenkrise gelernt!”, so die gelernte Bankkauffrau Karliczek auf der Informationsveranstaltung des CDU-Kreisverbandes im Grevener Gasthof Wauligmann. “Wir dürfen nicht abwarten, bis die Krise kommt und dann überlegen, wie wir ihr begegnen.” so Karliczek. Die Lebensversicherung habe sich über viele Jahrzehnte als ein wichtiges Instrument zur Altersvorsorge bewährt, erläuterte sie den rund 40 interessierten Zuhörern. Ziel des jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes sei es, dass alle Versicherungsnehmer die ihnen zugesagten Leistungen aus den Lebensversicherungsbeträgen sicher erhielten. Die Versicherungen schlagen seit Monaten Alarm und fordern Lösungsvorschläge, die die Folgen eines langanhaltenden Niedrigzinsumfeldes generationengerecht verarbeiten. Die Stabilität und Risikotragfähigkeit der über 90 Lebensversicherungen in Deutschland seien ansonsten gefährdet.
Bewertungsreserven auf Anleihen sind Buchgewinne, die nicht aus Vermögenszuwachs im Zeitablauf entstanden seien, sondern durch veränderte Zinsstrukturen auf den Finanzmärkten. Sie seien auf einen Stichtag abgezinste vorzeitig gezahlte Zinsversprechen aus dem Wertpapier. Es könne nicht sein, dass nun Auszahlungen an einzelne Versicherte vorgenommen würden, die zu Lasten der ganzen Solidargemeinschaft gingen. “Solidarität bedeutet, dass bei gleichmäßiger Auszahlung alle von den hohen Zinsen der festverzinslichen Wertpapiere profitieren!”, bestätigte auch der CDU-Sozialexperte Karl Schiewerling.
Das Maßnahmenpaket sieht im Einzelnen folgendes vor:
- Die Lebensversicherungsunternehmen müssen ihre Kunden stärker als bisher am Risikoüberschuss beteiligen. Diese entstehen im Wesentlichen aus einer vorsichtigen Kalkulation der Sterblichkeit der Versicherten.
- Die Unternehmen und ihre Manager müssen sich noch intensiver mit ihrer Risikosituation auseinander setzen. Die Aufsicht erhält erweiterte Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist eine hohe Verlässlichkeit der künftigen Auszahlungen der Lebensversicherer an ihre Kunden.
- Die Aktionäre der Unternehmen erhalten keine oder geringere Dividenden, wenn Maß-nahmen zur Sicherung der den Kunden garantierten Leistungen zu ergreifen sind.
- Die Unternehmen werden zu mehr Kostentransparenz verpflichtet und zu Kostensenkungen angehalten – vor allem im Vertrieb.
Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass ausschließlich für Neuverträge ab dem 1. Januar 2015 der Garantiezins auf 1,25 % abgesenkt wird. Wie in den vergangenen Jahrzehnten muss der Garantiezins auch in Zukunft das allgemeine Zinsniveau berücksichtigen. Würde der Garantiezins zu hoch angesetzt, müssten die Versicherer einen zu großen Anteil der Kundengelder zur Absicherung der Garantie einsetzen, was im Ergebnis sogar zu einer geringeren Ausschüttung an die Kunden führen könnte.
Anja Karliczek spricht zu diesem Thema am Dienstag, 24.06.2014 im Deutschen Bundestag. Die Debatte kann ab 10.00 Uhr über www.bundestag.de live mitverfolgt werden.