23 Sep. Der Bund wird seiner Verantwortung gerecht – Mehr Umsatzsteuer für die Kommunen
„Bereits seit Monaten sehen wir, welche enormen Leistungen in den Kommunen erbracht werden, um die Flüchtlinge, die zu uns kommen, zu versorgen und dabei auch noch den übrigen Aufgaben gerecht zu werden. Ich bin froh, dass nun erste konkrete Zahlen auf dem Tisch liegen, was jede einzelne Kommune vom Bund erwarten kann“, so kommentierte die Bundestagsabgeordnete Anja Karliczek (CDU) die Berechnung des zusätzlichen Anteils an der Umsatzsteuer für Kommunen.
Im März hatte die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen entschieden, die da bereits beschlossene Soforthilfe in Höhe von 1 Milliarde Euro für das Jahr 2017 noch mal um 1,5 Milliarden Euro auf dann 2,5 Mrd. Euro aufzustocken.
Diese zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro für das Jahr 2017 setzen sich zusammen 500 Millionen Euro über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sowie zu 1 Milliarde Euro über einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
Es liegt nun eine gemeindescharfe Berechnung für den Anteil an der Umsatzsteuer für Nordrhein-Westfalen vor. Danach erhält z.B. die Stadt Emsdetten rund 700.000 Euro zusätzlich. Für Greven liegt der Anteil bei rund 630.00 Euro und für Ibbenbüren bei 850.000 Euro. Lengerich erhält rund 470.000 Euro, Ochtrup 290.000 Euro und Lotte 224.000 Euro, um nur einige Beispiele zu nennen.
„Es bleibt die Aufgabe der rot-grünen Landesregierung in Düsseldorf, diese Gelder nicht mit eigenen kommunalen Förderprogrammen zu verrechnen und tatsächlich dafür zu sorgen, dass das Geld unbürokratisch und vollständig zum geplanten Zeitpunkt bei den Kommunen ankommt. Dass die Bundesregierung die Kommunen unterstützt darf nicht den Blick darauf verstellen, dass die Länder für die Finanzen der Kommunen verantwortlich sind“, erklärte Anja Karliczek.