Rede im Deutschen Bundestag: 1. Lesung Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen

Rede im Deutschen Bundestag: 1. Lesung Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen

Mein neues Hauptthema in der Finanzpolitik! Mit dem Gesetz, das wir in erster Lesung beraten, wird die europäische Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, die sog. Solvabilität-II-Richtlinie, national umgesetzt.

Der Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen sowie eine Stärkung des Risikomanagements in den Unternehmensorganisationen. Unter anderem mit einer verbesserten Kooperation der nationalen europäischen Aufsichtsbehörden, sollen die Risiken einer Insolvenz von Unternehmen in der Versicherungsbranche verringert werden.

Ich freue mich, dass ich erneut zur Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für diesen Aspekt des Versicherungsrechts ernannt wurde. Nach dem das Lebensversicherungs-Reformgesetz vor den Sommerferien auf den Weg gebracht wurde, geht es nun darum, die Aufsicht über die Versicherungen zu stärken und dem Aufbau von Risiken im Bereich der Versicherungsunternehmen frühzeitig entgegenzuwirken.

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