Bewertungsreserven von Lebensversicherungsverträgen

Bewertungsreserven von Lebensversicherungsverträgen

In den letzten Tagen erregte ein Thema in den Medien großes Aufsehen und unter Versicherten große Verunsicherung. Es geht um mögliche gesetzliche Veränderungen bei der Auszahlung von Bewertungsreserven bei Lebensversicherungsverträgen.

Ich möchte Ihnen erläutern, worum es in der Sache geht und welche Ziele die Bundesregierung mit gesetzlichen Änderungen verfolgt.

Zunächst – Was sind Bewertungsreserven?

Der Auszahlungsbetrag eines Lebensversicherungsvertrags setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  1. der per Vertragsabschluss garantierte Leistung,
  2. der Überschussbeteiligung einschließlich des erst zum Vertragsende feststehenden Anteils am Schlussgewinn
  3. der Beteiligung an den so genannten Bewertungsreserven.

Die aktuelle Debatte bezieht sich nur auf Punkt drei. Das heißt, dass die Ausschüttungen des Garantiezinses und der Überschussbeteiligung von den Gesetzesplänen nicht berührt sind und auch nicht geändert werden sollen. Die Bewertungsreserven von Aktien und Immobilien sind von der geplanten Neuregelung ebenfalls nicht betroffen.

Das Versicherungsunternehmen legt das von den Versicherten eingezahlte Geld an in Immobilien, Aktien und sicheren Anleihen. In den Anleihe-Bestände der Versicherungen befinden sich derzeit Wertpapiere, die vor langer Zeit zu einem wesentlich höheren Zinssatz ausgegeben wurden, als in der aktuellen Niedrigzinsphase auf dem Markt durch sie erzielt werden kann. Das bedeutet, dass der Marktpreis für eine solche Bundesanleihe im Bestand des Versicherungsunternehmens über den ursprünglichen Kaufpreis, zu dem das Unternehmen die Anleihe erworben hat, gestiegen ist. Diese Differenz zwischen Kauf- und Marktpreis bezeichnet mal als Bewertungsreserve.

Der Kursgewinn der Anleihen, ist – im Gegensatz zu den Gewinnen aus Aktien und Immobilien – jedoch nur eine virtuelle und keine dauernde Wertsteigerung. Denn wird eine Anleihe fällig, erhält das Versicherungsunternehmen lediglich den ursprünglichen Kaufpreis bzw. Nominalwert zurück, nicht aber den aktuellen Kursgewinn.

Seit dem Jahr 2008 müssen die Versicherten per Gesetz zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Da es sich bei den Bewertungsreserven jedoch um „Buchgewinne“ handelt, stehen diese vorübergehenden Wertsteigerungen dem Versicherungsunternehmen selbst gar nicht unmittelbar zur Verfügung. Diese Beträge, die das Versicherungsunternehmen bei aktuell auslaufenden Verträgen an die Versicherten auszahlt, müssen dem allen Versicherten zugehörigen Kapitalbestand entnommen werden. Dies führt dazu, dass der für die große Gemeinschaft der verbleibenden Versicherten vorgesehene Kapitalbestand vermindert wird und zukünftig damit nur geringere Erträge erwirtschaftet werden können.

Auf die durch die augenblickliche Niedrigzinsphase entstehenden Probleme bei den Lebensversicherern hat auch die Deutsche Bundesbank in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2013 hingewiesen. Für die Lebensversicherer würde es immer schwieriger, die Garantieverzinsung zu erwirtschaften und zunehmend würden auch die finanziellen Puffer der Lebensversicherer aufgezehrt. Daher hält es die Deutsche Bundesbank für erforderlich, die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven in der Lebensversicherung im Sinne der Finanzstabilität solide und nachhaltig zu regeln.

Welches Ziel hat die Bundesregierung?

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD gemeinsam festgelegt, Lösungsvorschläge zum Umgang mit den Folgen eines lang anhaltenden Niedrig­zinsumfeldes erarbeiten zu wollen, um im Interesse der Versichertengemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen zu treffen. Dabei geht es nicht darum, die Aktionäre und Eigentümer der Versicherungen zu schonen oder eine Verschiebung der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Gunsten der Versicherungsunternehmen auf Kosten der Versichertengemeinschaft vorzunehmen.

Als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wollen wir eine Regelung finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Wir wollen die Ansprüche aller Versicherten sicherstellen und schützen sowie die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Die zu treffenden Maßnahmen müssen einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen heute ausscheidender und in der Versichertengemeinschaft verbleibender Versicherungsnehmer darstellen. Vorrang haben für die Bundesregierung die garantierten Leistungen der Versichertengemeinschaft vor der Rendite für einzelne Versicherungsnehmer aus Bewertungsreserven. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherungsnehmer auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten angemessene Erträge aus ihren Lebensversicherungen erhalten.

Um auch die Versicherungsunternehmen angemessen an einer Gesamtlösung zu beteiligen strebt die Unionsfraktion an, keine Dividenden an die Aktionäre auszuschütten, wenn eine Versicherungsgesellschaft ihre Garantieversprechen nicht einlösen kann.

CDU und CSU machen sich außerdem dafür stark, dass die Versicherten an Risikogewinnen nicht mehr wie bislang mit 75 %, sondern künftig mit 90 % beteiligt werden. Im Jahr 2012 wären dies 800 Millionen Euro für die Versicherten gewesen. Ebenso sollen Provisionen von Versicherungsvermittlern begrenzt und an die Laufzeit der Verträge gekoppelt werden.



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