04 Dez Wir schaffen den Rahmen für mehr Wettbewerb
Zur Verabschiedung des Bausparkassenänderungsgesetzes erklärt die Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anja Karliczek:
„Die Bausparkassen waren im Nachgang der Finanzkrise ein Lichtblick unter den Geldinstituten, doch auch sie trifft die lang anhaltende Phase der niedrigen Zinsen.
Wir wollen, dass die Kunden auch künftig darauf vertrauen können, dass ihre Bausparverträge erfüllt werden. Deswegen haben wir die Regelungen an das aktuelle Niedrigzinsumfeld angepasst und das bewährte Spezialbankenprinzip gestärkt. In bestehende Verträge wird nicht eingegriffen.
Künftig dürfen Bausparkassen bei Baufinanzierungen für selbstgenutzten Wohnraum Finanzierungen bis zu 100 Prozent des Beleihungswertes anbieten. Faktisch ist das für sie nichts Neues. Sie mussten jedoch bislang für die Lücke zwischen 80 und 100 Prozent einen Bürgen beibringen. Das entfällt nun und ist eine wichtige Maßnahme zur Stärkung des Wettbewerbs gegenüber „normalen“ Banken. Diese können schon jetzt Finanzierungen bis zu 100 Prozent anbieten.
Bausparkassen dürfen künftig außerdem auch verstärkt gewöhnliche Baudarlehen außerhalb des Bauspardarlehensgeschäfts vergeben und Hypothekenpfandbriefe zur Refinanzierung ausgeben.
Die Bausparkassen sollen auch in Zeiten niedriger Zinsen zukunftsfähig sein. Sie erfüllen wichtige wirtschaftliche und soziale Zwecke. So ist der Erwerb von Wohneigentum eine mögliche Form der unerlässlichen privaten Altersvorsorge. Nicht zuletzt haben wir einen stetig zunehmenden Bedarf an Wohnraum. Besonders in Ballungsräumen wird er immer knapper. Wir brauchen den privaten Wohnungsbau, damit Wohnraum insgesamt bezahlbar bleibt.“