Beide Stimmen CDU – jetzt wichtiger denn je!
Die Ampel-Koalition hat im letzten Jahr ein neues Wahlrecht auf den Weg gebracht, das für viel Protest gesorgt hat. Auch das Bundesverfassungsgericht hat das neue Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt.
Bisher galt: Es gibt 299 Wahlkreise in Deutschland. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen hatte den Wahlkreis gewonnen und konnte als Abgeordneter in den Bundestag einziehen. Mit der Zweitstimme wurde das Größenverhältnis der Parteien in dem jeweiligen Bundesland festgelegt. Hatte eine Partei 50 % der Wahlkreise gewonnen, aber standen ihr laut Zweitstimme nur 35 % der Mandate zu, dann hatte sie sogenannte „Überhangmandate“. Dies wurde bei den anderen Parteien durch sogenannte „Ausgleichsmandate“ wieder ausgeglichen, so dass das Kräfteverhältnis wieder passte. Diese Abgeordneten rutschten in der Reihenfolge einer von den Parteien vorher festgelegten Reserveliste nach. Der Bundestag sollte eigentlich die Größe von 598 Sitzen nicht überschreiten. Bei einem größer werdenden Parteienspektrum führte dieses Wahlrecht aber dazu, dass der Bundestag durch die vielen Überhang- und Ausgleichsmandate auf mittlerweile weit über 700 Sitze anwuchs. Wir sind uns daher parteiübergreifend einig, dass der Bundestag zu groß ist und verkleinert werden muss.
Jetzt gilt: Die Sitze im Bundestag werden auf 630 begrenzt, Überhang- und Ausgleichsmandate fallen weg. Der Wähler hat weiterhin zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Kandidat im Wahlkreis gewählt. Es ziehen aber nur so viele Wahlkreiskandidaten in den Bundestag ein, wie der jeweiligen Partei nach ihrem Zweitstimmenergebnis auf der Landesebene zustehen (Zweitstimmendeckungsverfahren). Die Zuteilung erfolgt nach der Höhe der Erststimmenanteile. Die vorher festgelegte Landesreserveliste kommt nur zum Zuge, wenn über die Direktmandate hinaus noch weitere Plätze vergeben werden können und spielt daher kaum noch eine Rolle. Die Wahlkreisgewinner mit den knappsten Ergebnissen müssen also bangen, ob sie überhaupt in den Bundestag einziehen können. Dies kann dazu führen, dass demnächst manche Wahlkreise überhaupt keinen Bundestagsabgeordneten mehr haben könnten.
Wer also möchte, dass sein Direktkandidat im Wahlkreis sicher im Bundestag vertreten ist, sollte auch mit der Zweitstimme für die Partei des Wahlkreiskandidaten stimmen.
Konkret: Wer möchte, dass ich weiterhin die direkt gewählte Abgeordnete für das Tecklenburger Land und die Emsstädte sein soll, sollte auch mit der Zweitstimme CDU wählen.
Daher am 23.02.2025 beide Stimmen für die CDU!