Neues Gesetz zur vertraulichen Geburt

Neues Gesetz zur vertraulichen Geburt

Seit dem 1. Mai 2014 ist das neue Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung zur vertraulichen Geburt in Kraft. Damit werden Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten und ihre Schwangerschaft nicht offenbaren können. Ihnen wird damit ermöglicht, in einem Krankenhaus zu entbinden, ohne ihre Identität unmittelbar preiszugeben. Betroffene Frauen können sich zudem während und nach der Schwangerschaft von den bundesweit rund 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten und betreuen lassen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Personendaten der Mutter gespeichert werden. Sie bleiben jedoch mindestens bis zum 16. Geburtstag des zur Adoption freigegebenen Kindes unter Verschluss. Die Daten werden in einem Umschlag versiegelt und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufbewahrt. Weder Behörden noch Familiengerichte kennen die Identität der Mutter.

Seit dem 1. Mai steht Schwangeren zudem rund um die Uhr ein kostenloses Hilfetelefon zur Verfügung. Unter der Nummer 0800 40 40 020 erhalten die werdenden Mütter eine kostenlose und qualifizierte Erstberatung. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt das Telefon auch an örtliche Beratungsstellen weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten.

“Das neue Gesetz sorgt dafür, dass Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, jederzeit vertrauensvoll qualifizierte Hilfe bekommen können”, so die CDU-Bundestagsabgeordnete Anja Karliczek.

Das Verfahren der vertraulichen Geburt ist zweistufig. In der ersten Stufe bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der dem Wunsch nach Anonymität zugrunde liegt. Möchte sich die Schwangere trotz Hilfsangebote nicht offenbaren, wird sie in einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten.

Aber auch wenn eine Frau sich gegen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt entscheidet, stehen das Angebot zur anonymen Beratung und die Hilfen jederzeit zur Verfügung.

“Ich hoffe sehr, dass die frühzeitige, kontinuierliche Beratung mit der Zusicherung der Vertraulichkeit Schwangere in Not diese Hilfen annehmen lässt”, sagte Anja Karliczek.

Über die neuen Hilfen informiert auch die Broschüre „Die vertrauliche Geburt“ des Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Familie und Jugend. Weitere Hinweise zum Gesetz, zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt” gibt die Website www.geburt-vertraulich.de. Ab dem 1. Oktober 2014 erhalten Schwangere hier zudem das Angebot einer anonymen Online-Beratung.

Informationsmaterialien stehen ebenfalls unter www.bmfsfj.de zur Verfügung.



Secured By miniOrange