22 Jun Kein unkonventionelles Fracking im Münsterland
Schon am Freitag wird es gesetzlich festgelegt: Im Münsterland gibt es auch künftig kein unkonventionelles Fracking. Anja Karliczek ist erleichtert. „Der lange und große Einsatz hat sich gelohnt. Der Bundestag wird diese höchst umstrittene Methode der Gasförderung mit einer klaren gesetzlichen Regelung erstmalig verbieten. Dafür haben wir Münsterländer CDU-Abgeordnete uns über Jahre hinweg stark gemacht“, so die Bundestagsabgeordnete. „Das bedeutet Klarheit für unsere Region.“
Die Unionsabgeordneten aus den Kreisen Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der Stadt Münster haben in schwierigen Verhandlungen in ganz Deutschland Überzeugungsarbeit geleistet, um unkonventionelles Fracking zu verhindern. Ihr Ziel haben sie nun erreicht: Keine Gefahr für das Trinkwasser, kein poröses Gestein im Münsterland.
Der Gesetzentwurf untersagt durch Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes generell das unkonventionelle Fracking. Probebohrungen darf es nur zu wissenschaftlichen Zwecken geben. Die jeweilige Landesregierung muss dem aber zustimmen. „Das gilt auch für die Zeit nach der Wahl in NRW und über die nächste Bundestagswahl hinaus – so lange, bis auch die geringsten Risiken für Mensch und Umwelt ausgeräumt sind“, sagte Anja Karliczek.
Das Gesetz legt das absolute Verbot uneingeschränkt bis 2022 fest. Frühestens dann befasst sich der Bundestag erneut mit dem Thema – und das auch nur, wenn es neue und insbesondere handfeste wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse über die Risiken dieser Technologie geben sollte.