„Der Bund unterstützt die Kommunen, Schulen baulich instand zu setzen“

„Der Bund unterstützt die Kommunen, Schulen baulich instand zu setzen“

Anja Karliczek

Nachtragshauhalt 2016 – Förderung der Investitionen in die Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen

Eigentlich ist es die Aufgabe der Bundesländer. Nun aber übernimmt der Bund einen Teil dieser Aufgabe und hilft finanzschwachen Kommunen bei Investitionen in deren Schulinfrastruktur.

Dazu hat das Bundeskabinett am heutigen 30. November 2016 den Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Damit erhält der Kommunalinvestitionsförderungsfonds aus dem Bundeshaushalt weitere 3,5 Milliarden Euro für die Förderung von Investitionen in die Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen.

„Die Bundesregierung setzt ihre Unterstützung für finanzschwache Kommunen fort und springt damit für die Länder in die Bresche“, so die CDU-Bundestagsabgeordnete Anja Karliczek. „Kinder und Jugendliche brauchen eine baulich intakte Umgebung, um gut lernen zu können. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn Kommunen dieses Lernumfeld aus finanziellen Gründen nicht schaffen können. Deswegen haben wir vereinbart, dass die Kommunen dieses Geld zur Sanierung von Klassenräumen, Turnhallen und Schulgebäuden nutzen können. Insgesamt stehen den Kommunen durch den Bund nun 7 Milliarden Euro zur Investitionsförderung zur Verfügung und das ohne neue Schulden.“

Hintergrund:
Der Nachtragshaushalt geht zurück auf eine Einigung zwischen Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 im Rahmen der Reform des Finanzausgleichs. Danach sollen Kommunen mit einer zusätzlichen Förderung für Investitionen vor Ort bis Ende 2020 unterstützt werden. Die Gelder sollen, in die Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen fließen. Dafür ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, deren Umsetzung derzeit vorbereitet wird.

Die Förderung soll über den bereits existierenden Kommunalinvestitionsförderungsfonds erfolgen, der im Jahr 2015 mit einem Volumen von 3,5 Mrd. Euro errichtet wurde. Mit dem Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird die Voraussetzung zur Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds um weitere 3,5 Mrd. Euro geschaffen.

Der Bundeshaushalt 2016 bleibt dennoch weiterhin ohne neue Schulden ausgeglichen. Die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2016 bleiben mit 316,9 Mrd. Euro konstant. Die Investitionen erhöhen sich von 31,5 Mrd. Euro auf 35,0 Mrd. Euro. Die Gesamteinnahmen sind mit 316,9 Mrd. Euro unverändert.



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