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Weitere InformationenMit einer verpflichtenden Überprüfung von Lösungsmittelbilanzen durch unabhängige Sachverständige stellt die Bundesregierung mit der Novellierung der Lösungsmittelbilanz (31.BImSchV) alle Unternehmer unter Generalverdacht.
Eigentlich geht es bei der Novellierung der Verordnung um die Umsetzung europäischen Rechts ins Deutsche Recht. In einem aufwendigen europäischen Verfahren im Rahmen der Industrieemissionsrichtlinie wurden neue Emissionsgrenzwerte für die Lösungsmittelindustrie festgelegt, eine verpflichtende Überprüfung der Lösungsmittelbilanzen sieht die europäische Richtlinie nicht vor. Hier prescht die Ampel im europäischen Vergleich wieder einmal über das Ziel hinaus!