06 Jan Besserer Schutz für Anleger – klare Regelung für Informationsblätter bei Finanzprodukten
Die Bundesregierung legt einen Entwurf für ein Finanzmarktnovellierungsgesetz vor
„Wir wollen den Dschungel der unterschiedlichen Anlageprodukte lichten, damit Kunden, die Geld in Versicherungsprodukte investieren wollen, besser das für sie geeignete Produkt finden, eine strukturierte Entscheidungsgrundlage und größeren Schutz haben.“
So erläutert die örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Anja Karliczek den Beschluss des Bundeskabinetts für den Entwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes. Das Gesetzt ist ein Teil einer umfangreichen Novellierung der Finanzmarktgesetze. Es setzt im Nachgang zur Finanzkrise europäische Rechtsakte in deutsches Recht um. Innerhalb der Europäischen Union sollen damit Zuverlässigkeit und Transparenz der Finanzmärkte gestärkt sowie den Anlegern ein besserer Schutz geboten werden.
Ein Bestandteil des Gesetzespakets ist die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter. Mit ihr werden in ganz Europa einheitliche Kriterien für Informationsblätter festgelegt, die Kleinanlegern beim Vertrieb von „verpackten“ Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten an die Hand gegeben werden müssen. Außerdem müssen künftig Personen, die diese Informationsblätter erstellen und Kunden beraten, ein Beschwerdeverfahren durchführen können.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann künftig bei Missständen Versicherungsanlageprodukte oder bestimmte Tätigkeiten von Versicherungsunternehmen verbieten oder einschränken. Vorgaben für nationale Sanktionsvorschriften sind in der Verordnung ebenfalls enthalten.