06 Nov „Ein wichtiger Schritt, um die Flüchtlingsfrage zu meistern!“
Zum Beschluss der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD zur Bewältigung der Flüchtlingsbewegung erklärt die Bundestagsabgeordnete Anja Karliczek:
“Ich bin froh, dass gestern eine Einigung erzielt werden konnte, um die hohen Flüchtlingszahlen in den Kommunen zu mindern“, so Anja Karliczek.
Die Koalition hatte sich gestern darauf verständigt, wie Asylverfahren insgesamt beschleunigt werden können. Dazu soll ein einheitlicher Ausweis eingeführt und eine Datenbank geschaffen werden, auf die die verschiedenen Registrierungspunkte in Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam zugreifen können. Die Registrierung und Ausstellung des Ausweises wird die Voraussetzung sein, um einen Asylantrag stellen und Leistungen beziehen zu können.
Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren, mit Folgeanträgen oder für solche Bewerber, die keine Mitwirkungsbereitschaft zeigen, wird es ein beschleunigtes Asylverfahren geben. Das Verwaltungsverfahren soll innerhalb einer Woche und das Rechtsmittelverfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden.
In besonderen Aufnahmeeinrichtungen werden von der Asylantragstellung über die Bearbeitung und Entscheidung, das Rechtsmittelverfahren und die Rückführung alle Verfahren geschlossen durchgeführt. Dafür soll es drei bis fünf solcher Einrichtungen geben. Nur wer, in diesen Einrichtungen aufgenommen wurde, hat einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In den Aufnahmeeinrichtungen gilt eine verschärfte Residenzpflicht. Ein Verstoß hat das Einstellen der Geldleistungen und das Ruhen des Asylantrags zur Folge. Abschiebungen sollen durch die Bildung einer Organisationseinheit zwischen Bund und Ländern erleichtert werden. Auch ärztliche Atteste werden vereinheitlicht.
„Ich halte diese Maßnahme für besonders wichtig und gut, damit das gesamte Asylverfahren beschleunigt wird und vor Ort die Kapazitäten entstehen für die Menschen, die unsere Hilfe tatsächlich brauchen“, erklärte Anja Karliczek.
Eine Einigung wurde auch zum Familiennachzug erzielt. Dieser wird für Antragsteller mit subsidiärem Schutz, d.h. mit einem Status unterhalb des Asylberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Die Kosten für die Sprach- und Integrationsförderung werden künftig teilweise auf die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet werden.
„Dies sind wichtige erste Schritte auf dem Weg zu einem geordneten und zügigen Verfahren. Die Fluchtursachen in Nahen Osten und in Nordafrika zu lösen, ist aber die entscheidende Aufgabe. Das wird nicht von heute auf morgen gelingen, wenn auch derzeit auf diplomatischer Ebene daran mit Hochdruck gearbeitet wird. Hier brauchen wir Geduld. Auch müssen wir den Schutz der EU-Außengrenzen wieder gewährleisten“, so Anja Karliczek. „Bis dahin gilt für mich, dass die Menschen, die zu uns kommen, sich an unsere Rechts- und Werteordnung halten und selbst den Willen zur Integration zeigen müssen.“